
Die EnEV 2014 schreibt Eigentümern und Vermietern von Bestandsimmobilien folgendes vor:
Bei Neubauten ist der Verkäufer nach Fertigstellung des Neubaus zur Übergabe des Energieausweises verpflichtet. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können in allen 3 vorgenannten Fällen jeweils mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro bestraft werden.
Machen Sie den Test!
Wo bekomme ich einen Energieausweis her?
An das Recht Energieausweise ausstellen zu dürfen, sind Bedingungen geknüpft. Qualifizierte Aussteller müssen nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung die dafür notwendige Qualifikation besitzen. Berechtigt sind zum Beispiel Architekten, Ingenieure der Fachrichtung Hochbau und Bauingenieurwesen, besonders qualifizierte Handwerker und Techniker. Als Qualifikationsmerkmale gelten eine baunahe Ausbildung sowie eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis. Lassen Sie sich dazu von einem qualifizierten Aussteller beraten. Die Ausstellung ist kostenpflichtig. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Ab Wirksamkeit der EnEV 2014 wird die Ausstellung behördlich registriert.
Wo kann ich mich über die EnEV 2014 ausführlich informieren?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Empfehlenswert sind die Internetseiten des zuständigen Bundesministeriums (www.bmvi.de) und der Deutsche Energie-Agentur (www.dena.de). Oder fragen Sie unseren Immobilien-Spezialisten.